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Wieviel Geld bei Pflegegrad 3: Leistungen & Beträge 2025

Marvin Tobias Weber Fischer • 2026-04-26 • Gepruft von Hannah Fischer

Pflegegrad 3 bedeutet für Angehörige ein konkretes Paket aus Geldleistungen und Sachleistungen. Ab Januar 2025 wurden die Beträge um 4,5 Prozent angehoben – das Pflegegeld stieg auf 599 Euro monatlich, Sachleistungen erreichen 1.497 Euro. Doch wie viel davon kommt tatsächlich bei der Familie an?

Pflegegeld monatlich: 599 € (ab 2025) · Pflegesachleistungen: 1.497 € · Entlastungsbetrag: 1.357 € · Verhinderungspflege: bis 3.539 €/Jahr · Kurzzeitpflege: bis 56 Tage

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
  • 599 € Pflegegeld monatlich ab 2025 (DMRZ)
  • 1.497 € Sachleistungen für ambulante Dienste (DMRZ)
  • 4,5 % Erhöhung zum 01.01.2025 bestätigt (Sanubi)
2Was unklar ist
  • Individuelle GdB-Werte bei spezifischen Erkrankungen
  • Exakte Stundenkontingente für Haushaltshilfe je Einzelfall
  • Leistungszuschlag-Höhen für Heime je Einrichtung
3Zeitleisten-Signal
  • Erhöhung zum 01.01.2025: +4,5 %
  • Neuer Entlastungsbetrag ab 01.07.2025: 3.539 €
  • Keine Dynamisierung bis 2027
4Wie es weitergeht
  • Monatliche Beträge bleiben 2026 unverändert
  • Beratungspflicht alle 6 Monate bei Pflegegeld
  • Jährlicher Höchstbetrag: bis 44.349 € zu Hause

Die folgende Tabelle fasst alle Leistungsbeträge für Pflegegrad 3 zusammen, die ab Januar 2025 gelten.

Leistung Betrag ab 2025 Quelle
Pflegegeld monatlich 599 € DMRZ
Sachleistungen 1.497 €/Monat DMRZ
Entlastungsleistungen 131 €/Monat DMRZ
Vollstationäre Pflege 1.319 €/Monat Pflege-Betreuer
Teilstationäre Pflege 1.357 €/Monat DMRZ
Pflegehilfsmittel 42 €/Monat Sanubi
Wohnumfeldverbesserung 4.180 € einmalig DMRZ

Bei der Wahl zwischen Pflegegeld und Sachleistungen gilt: Nutzen Sie Sachleistungen teilweise, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt (§ 38 SGB XI). Eine Kombination kann sich lohnen, wenn ambulante Dienste nur einen Teil des Bedarfs abdecken.

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegestufe 3 zu Hause?

Für die häusliche Pflege bei Pflegegrad 3 gibt es drei Grundarten der Geldleistung: Pflegegeld, Sachleistungen oder eine Kombination aus beiden. Das Pflegegeld beträgt seit Januar 2025 genau 599 Euro monatlich und bleibt 2026 unverändert.

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine Barleistung, die Pflegebedürftige direkt erhalten, wenn sie ihre Pflege selbst organisieren – typischerweise durch Angehörige. Der Betrag von 599 Euro monatlich gilt seit der 4,5-prozentigen Erhöhung zum 1. Januar 2025.

„599 Euro Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige – das ist der Betrag, der direkt bei der Familie ankommt.”

— DMRZ Pflege-Ratgeber

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen werden nicht bar ausgezahlt, sondern dienen als Budget für professionelle ambulante Pflegedienste. Bei Pflegegrad 3 stehen 1.497 Euro monatlich zur Verfügung.

Von den 1.497 Euro Sachleistungen können bis zu 40 Prozent für Haushaltshilfe verwendet werden – ein oft übersehener Vorteil für Familien.

Entlastungsbetrag

Der einrichtungseinheitliche Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro monatlich und dient der Alltagsbegleitung. Ab Juli 2025 steigt der jährliche Entlastungsbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege auf 3.539 Euro.

Was bekommt ein pflegender Angehöriger bei Pflegestufe 3?

Angehörige, die Pflegebedürftige zu Hause betreuen, haben Anspruch auf mehrere Unterstützungsleistungen, die über das monatliche Pflegegeld hinausgehen.

Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige selbst ausfallen – durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe – übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege. Der jährliche Höchstbetrag beträgt 3.539 Euro ab Juli 2025.

„Bis zu 3.539 Euro pro Jahr und höchstens 56 Tage Verhinderungspflege – damit wird pflegenden Angehörigen eine Auszeit ermöglicht.”

— Pflege.de

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende stationäre Unterbringung von bis zu 56 Tagen jährlich. Die Pflegeversicherung trägt die pflegebedingten Kosten während dieser Zeit.

Weitere Leistungen für Angehörige

Pflegende Angehörige können bei Pflegegrad 3 außerdem Sozialversicherungsbeiträge erhalten, wenn sie mindestens 10 Stunden wöchentlich pflegen. Die Pflegekasse übernimmt dann anteilig Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

Bei vollstationärer Pflege werden keine zusätzlichen Leistungen wie Pflegegeld oder Entlastungsbetrag gewährt. Der monatliche Zuschuss von 1.319 Euro gilt als Vollfinanzierung der pflegebedingten Kosten.

Was sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 wird bei erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit gewährt. Die Einstufung erfolgt anhand eines Gutachtens durch den Medizinischen Dienst.

Mobilität

Beeinträchtigungen beim Aufstehen, Umsetzen, Treppensteigen oder der Fortbewegung im häuslichen Bereich führen zu Punktbewertungen in diesem Modul.

Kognitive und psychische Fähigkeiten

Demenz, Depressionen oder andere Erkrankungen, die das Verstehen von Situationen, die Kommunikation oder die Orientierung beeinträchtigen, werden hier erfasst.

Selbstversorgung

Das An- und Auskleiden, die Körperpflege, die Ernährung und die Toilettenbenutzung bilden die Kernbereiche der Selbstversorgung, die bei Pflegegrad 3 erheblich eingeschränkt sein können.

Der Medizinische Dienst bewertet sechs Module: Mobilität, kognitive und psychische Fähigkeiten, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens und außergewöhnliche Belastungen. Für Pflegegrad 3 ist eine erhebliche Beeinträchtigung in mindestens drei Bereichen typisch.

Pflegegrad 3 Geldleistung Tabelle

Der Vergleich zeigt, wie sich die Leistungen zwischen den Pflegegraden unterscheiden und wie sich häusliche gegenüber stationärer Pflege finanziell auswirkt.

Pflegegrad Pflegegeld (€/Monat) Sachleistungen (€/Monat) Vollstationär (€/Monat)
Pflegegrad 2 473 1.261 805
Pflegegrad 3 599 1.497 1.319
Pflegegrad 4 745 1.998 1.779
Pflegegrad 5 901 2.498 2.005

The implication: Pflegegrad 3 liegt im Mittelfeld – das Pflegegeld fällt knapp 27 Prozent höher aus als bei Pflegegrad 2, während die Sachleistungen sogar um knapp 19 Prozent steigen.

Änderungen 2026

Nach aktuellem Stand sind keine weiteren Erhöhungen der Pflegeleistungen bis 2027 geplant. Die Beträge für 2025 bleiben somit auch 2026 gültig.

Zu Hause vs. Stationär

Bei häuslicher Pflege mit Pflegegeld получаen Familien 599 Euro monatlich direkt. Bei vollstationärer Pflege zahlt die Versicherung 1.319 Euro, jedoch müssen Heimbewohner zusätzlich den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten selbst tragen.

„Die einrichtungseinheitlichen Eigenanteile bei stationärer Pflege wurden bereits 2017 eingeführt und belasten Pflegebedürftige unabhängig vom Pflegegrad gleichmäßig.”

— DMRZ Pflege-Ratgeber

Für Pflegegrad 3 bedeutet das: Wer häusliche Pflege organisieren kann, erhält mit Pflegegeld, Sachleistungsbudget und Entlastungsbetrag insgesamt mehr Flexibilität. Stationäre Pflege sichert zwar einen höheren monatlichen Zuschuss, bringt aber erhebliche Eigenkosten mit sich.

Welche Vergünstigungen und weitere Leistungen bei Pflegegrad 3?

Neben dem Pflegegeld und den Sachleistungen gibt es zahlreiche Vergünstigungen und zusätzliche Leistungen, die bei Pflegegrad 3 in Anspruch genommen werden können.

Haushaltshilfe Stunden

Bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbudgets (rund 599 Euro) können für Haushaltshilfe verwendet werden. Die konkreten Stunden hängen vom jeweiligen ambulanten Dienst ab und werden individuell vereinbart.

Wohnumfeldverbesserung

Für Anpassungen im Wohnumfeld – etwa Badumbau, Treppenlift oder barrierefreie Dusche – werden bis zu 4.180 Euro einmalig gewährt. Diese Maßnahme muss vor Beginn bei der Pflegekasse beantragt werden.

Pflegehilfsmittel

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel werden mit bis zu 42 Euro monatlich erstattet.

Digitale Pflegeanwendungen

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 können digitale Pflegeanwendungen (DiPA) mit bis zu 53 Euro monatlich nutzen. Diese Apps unterstützen den Alltag und die Organisation der Pflege.

Familienmitglieder können bei der häuslichen Pflege entlohnt werden, wenn sie als Pflegeperson anerkannt sind und die Voraussetzungen des § 38 SGB XI erfüllen. Das Pflegegeld kann teilweise als Gegenleistung verwendet werden.

Der jährliche Höchstbetrag für alle Leistungen bei häuslicher Pflege beträgt bis zu 44.349 Euro – dieser Wert wird jedoch selten vollständig ausgeschöpft, da die verschiedenen Budgets nicht kumuliert werden können.

Bei Pflegegrad 3 stehen höhere Summen zur Verfügung als Pflegestufe 1 Leistungen, die für leichtere Pflegesituationen gelten.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 3

Wieviel Geld bei Pflegegrad 3 2026?

Das Pflegegeld beträgt weiterhin 599 Euro monatlich. Alle Leistungsbeträge bleiben 2026 unverändert, da nach der Erhöhung zum 1. Januar 2025 keine weitere Dynamisierung bis 2027 vorgesehen ist.

Wie viele Stunden Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3?

Die konkreten Stunden sind nicht gesetzlich festgelegt. Bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbudgets (1.497 Euro) können für Haushaltshilfe genutzt werden – die genaue Stundenzahl hängt vom regionalen Pflegedienst und dessen Vergütungssatz ab.

Kann man bei Pflegegrad 3 ein Familienmitglied bezahlen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen: Die Pflegeperson muss bei der Pflegekasse gemeldet sein, mindestens 10 Stunden wöchentlich pflegen und dafür Sozialversicherungsbeiträge erhalten. Das Pflegegeld kann teilweise als Entlohnung weitergegeben werden.

Welche Leistungen bei Pflegegrad 3 zu Hause?

Zu Hause stehen Pflegegeld (599 €), Sachleistungen (1.497 €), Entlastungsbetrag (131 € monatlich), Verhinderungspflege (bis 3.539 €/Jahr), Kurzzeitpflege (bis 56 Tage), Wohnumfeldverbesserung (4.180 € einmalig) und Pflegehilfsmittel (42 €/Monat) zur Verfügung.

Was ist der Unterschied zu Pflegegrad 2?

Pflegegrad 3 bietet ein um 27 Prozent höheres Pflegegeld (599 statt 473 Euro) und um 19 Prozent höhere Sachleistungen (1.497 statt 1.261 Euro). Die Voraussetzungen erfordern erhebliche Beeinträchtigungen statt der bisherigen „erheblichen” Stufe.

Welche Vergünstigungen gibt es bei Pflegegrad 3?

Zu den Vergünstigungen zählen ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Pflegehilfsmittel, Befreiung von Rundfunkbeitrag in bestimmten Fällen, Parkerleichterungen (blauer Parkausweis), und steuerliche Absetzbarkeit der Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen.

Die Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 3 sind umfangreich, erfordern jedoch eine aktive Beantragung. Eine frühzeitige Beratung bei der Pflegekasse und die Nutzung aller verfügbaren Budgets kann die finanzielle Belastung für Familien deutlich reduzieren.

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